Tag & Nacht
Egal, was passiert - wir sind rund um die Uhr 24h für Sie da.
Sie erreichen uns telefonisch unter: 06631 / 91 94 20 oder 0177 / 68 48 876
 
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Im Trauerfall

Was tun im Trauerfall?
Der Trauerfall…

Der Tod und die Trauer um einen nahen Angehörigen stellt immer eine starke emotionale Belastung dar.

Wir sehen unsere wichtigste Aufgabe in Ihrer Begleitung und Unterstützung im Trauerfall.

Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar – auch an Sonn- und Feiertagen.

Kennen Sie die notwendigen Formalitäten?

Bei einem Trauerfall stehen die Angehörigen oft vor einem Berg von Formalitäten, die zu erledigen sind. Was im Einzelnen zu veranlassen ist und an welche Stellen man sich dabei wendet, darüber besteht oft Unklarheit.

Darum möchte das Bestattungsinstitut Schneider hier die Maßnahmen nennen, welche bei Eintritt eines Todesfalles notwendig sind.

Ist der Todesfall zu Hause eingetreten, sollte in jedem Fall zunächst der Arzt (Hausarzt) benachrichtigt werden, dieser stellt die Todesbescheinigung aus (die Todesbescheinigung verbleibt beim Verstorbenen oder wird von uns beim Arzt abgeholt).

Wenn der Hausarzt nicht zu erreichen ist, sollte man sich an den ärztlichen Notdienst (telefonisch erreichbar über 116 117) wenden. Bei Eintritt des Sterbefalles in einem Krankenhaus, einem Seniorenheim oder einer ähnlichen Einrichtung wird die Benachrichtigung eines Arztes zur Ausstellung der Todesbescheinigung in der Regel vom Personal vorgenommen.

Nun setzen Sie sich mit uns in Verbindung, das Bestattungsinstitut Schneider ist unter der Rufnummer 06631/919420 Tag und Nacht zu erreichen. In dieser schwierigen Situation können Sie sich auf unsere Kompetenz und unser Einfühlungsvermögen verlassen.

Bei Eintritt des Sterbefalles zu Hause können Sie die/den Verstorbenen bis zu 36 Stunden zu Hause behalten, dies ist gesetzlich erlaubt. Längere Fristen können von uns beantragt werden.

Wir werden dann in einem vertraulichen Gespräch alle Wünsche und Details besprechen, die für den weiteren Ablauf notwendig sind. Dieses Gespräch kann entweder bei Ihnen zu Hause erfolgen oder in den Büroräumen unseres Bestattungsinstituts, in 36304 Alsfeld, Wallgasse 18. Wir verfügen über ausreichende Parkmöglichkeiten.

Die nachfolgenden Dinge sind zu bedenken und werden nach Rücksprache mit Ihnen von uns durchgeführt bzw. veranlasst.

  • Der Sterbefall muss spätestens am dritten Werktag nach Eintritt des Todes beim zuständigen Standesamt angezeigt werden, hier werden dann die Sterbeurkunden ausgestellt.
  • Abmelden des Verstorbenen beim zuständigen Einwohnermeldeamt
  • Pfarrer benachrichtigen und den Termin für die Trauerfeier in Verbindung mit dem Friedhofsamt festlegen
  • Wenn keine Religionszugehörigkeit dann freien Redner bestellen
  • Grabstelle besorgen (Friedhof)
  • Texte erstellen für die Todesanzeige, Veröffentlichung in der gewünschten Tageszeitung
  • Drucken von Trauerkarten, Trauerbriefen oder Sterbebildern
  • Blumenschmuck für die Trauerfeier bestellen, z.B. Sargbukett, Kränze, Handsträuße, Bodenvasen, Trauergestecke, Urnenbukett, Altargestecke für die Kirche
  • Dekoration der Trauerhalle nach Ihren Wünschen mit Kerzen, Bäumen und vielfältigem Dekorationsmaterial
  • Überführung von oder nach anderen Orten veranlassen
  • Ansprüche bei Lebens- und Sterbegeldversicherungen geltend machen durch Vorlage von Versicherungsschein und Sterbeurkunde
  • Benachrichtigung der Rentenstellen, Beantragung von Übergangszahlungen und Hinterbliebenenrenten
  • Sterbefall melden Versorgungsamt, beim Arbeitgeber, beim Berufsverband etc.
  • Sterbefallanzeige beim Ortsgericht
  • Testamentseröffnung und Beantragung eines Erbscheines
  • Verwandte und Bekannte benachrichtigen
  • Trauerkaffee bestellen (auf Wunsch auch durch uns möglich)
  • Trauerkleidung besorgen

(die in Gold gekennzeichneten Aufgaben können sie dem Bestatter ihres Vertrauens überlassen. Wir werden diese zuverlässig für Sie ausführen)