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Wie können sie vorsorgen?
Jeder kann seine dereinstige
Bestattung durch einen entsprechenden Vorsorgevertrag im voraus regeln.
Ein derartiger Vertrag hat den Sinn, dass alle Bestattungsdetails
und Wünsche vorab festgelegt werden, ein Kostenvoranschlag auf heutiger
Preisbasis und nach eigenen Vorstellungen erstellt wird. Dadurch wird den
späteren Hinterbliebenen die Entscheidung sowie die Sorge um die
zukünftige Bestattungsregelung abgenommen.
Sprechen Sie
mit dem Bestatter Ihres Vertrauens.
Zur
Absicherung von Vorsorgeverträgen bieten wir Ihnen die folgenden
Möglichkeiten an:
-
Abschluss einer Sterbegeldversicherung. Seit dem 1.1.2009
arbeiten wir ausschließlich mit dem Münchner Begräbnisverein (LV
1871) zusammen, weil mir der Meinung sind, dass diese Versicherung
für unsere Kunden die besten und günstigsten Bedingungen hat.

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Abschluss bis zum 85. Lebensjahr
- keine
Gesundheitsfragen
-
Versicherungsschutz bereits ab 6 Monaten
- günstige
Beiträge
-
Monatliche Beiträge oder Einmahlzahlung möglich
-
Versicherungsnehmer und versicherte Person müssen nicht identisch sein
- gute
Verzinsung
Zum
Online Sterbegeldrechner der LV 1871
2. Die
treuhänderische Anlage von Vorsorgegeldern über die Deutsche
Bestattungsvorsorge Treuhand AG.

Die
wichtigsten Gründe für den Abschluss eines Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrages:
- Keine direkte Zugriffsmöglichkeit durch Dritte, z.B. Sozialamt.
- Bessere
Verzinsung als bei einem normalen Sparbuch.
- Sicherheit
der Geldanlage über den Unternehmensbestand des Bestatters hinaus.
- Keine
laufenden Beiträge, wie sie bei einer Versicherung anfallen.
In allen
Fragen stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung. Rufen sie uns
einfach an. Unter der Telefonnummer 0 66 31 / 91 94 20 sind wir
jederzeit erreichbar.
Wir können Ihnen bestimmt ein günstiges
Angebot machen. Natürlich können Sie entsprechende Verträge auch mit
Versicherungsgesellschaften Ihrer eigenen Wahl vereinbaren.
Bezahlung der Bestattungskostenrechnung
Es gibt auch
hier verschiedene Möglichkeiten.
- Sie machen
eine Anzahlung auf den Vorsorgevertrag
- Sie
bezahlen den Gesamtbetrag der Rechnung
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