Wie können sie vorsorgen?

Jeder kann seine dereinstige Bestattung durch einen entsprechenden Vorsorgevertrag im voraus regeln.
Ein derartiger Vertrag hat den Sinn, dass alle Bestattungsdetails und Wünsche vorab festgelegt werden, ein Kostenvoranschlag auf heutiger Preisbasis und nach eigenen Vorstellungen erstellt wird. Dadurch wird den späteren Hinterbliebenen die Entscheidung sowie die Sorge um die zukünftige Bestattungsregelung abgenommen.

Sprechen Sie mit dem Bestatter Ihres Vertrauens.

Zur Absicherung von Vorsorgeverträgen bieten wir Ihnen die folgenden Möglichkeiten an:

  1. Abschluss einer Sterbegeldversicherung. Seit dem 1.1.2009 arbeiten wir ausschließlich mit dem Münchner Begräbnisverein (LV 1871) zusammen, weil mir der Meinung sind, dass diese Versicherung für unsere Kunden die besten und günstigsten Bedingungen hat.

  • Abschluss bis zum 85. Lebensjahr
  • keine Gesundheitsfragen
  • Versicherungsschutz bereits ab 6 Monaten
  • günstige Beiträge
  • Monatliche Beiträge oder Einmahlzahlung möglich
  • Versicherungsnehmer und versicherte Person müssen nicht identisch sein
  • gute Verzinsung

Zum Online Sterbegeldrechner der LV 1871

 

 

   2.  Die treuhänderische Anlage von Vorsorgegeldern über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG.


       

Die wichtigsten Gründe für den Abschluss eines Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrages:

  • Keine direkte Zugriffsmöglichkeit durch Dritte, z.B. Sozialamt.
  • Bessere Verzinsung als bei einem normalen Sparbuch.
  • Sicherheit der Geldanlage über den Unternehmensbestand des Bestatters hinaus.
  • Keine laufenden Beiträge, wie sie bei einer Versicherung anfallen.

In allen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung. Rufen sie uns einfach an.
Unter der Telefonnummer 0 66 31 / 91 94 20 sind wir jederzeit erreichbar.

Wir können Ihnen bestimmt ein günstiges Angebot machen. Natürlich können Sie entsprechende Verträge auch
mit Versicherungsgesellschaften Ihrer eigenen Wahl vereinbaren.

Bezahlung der Bestattungskostenrechnung

Es gibt auch hier verschiedene Möglichkeiten.

  • Sie machen eine Anzahlung auf den Vorsorgevertrag
  • Sie bezahlen den Gesamtbetrag der Rechnung

 

 

Fenster schliessen